Identifikationspflicht
In Anwendung der 2001 angenommenen europäischen Richtlinie hat das belgische Gesetz zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung seit Februar 2004 die Identifikationspflicht und Meldepflicht für unübliche Transaktionen auf Dienstleistungen durch Anwälte erweitert.
Anwälte sind seitdem gesetzlich verpflichtet, unter bestimmten Umständen ihre Mandanten zu identifizieren und den Beweis dafür aufzubewahren. Diese Verpflichtung gilt sowohl gegenüber natürlichen Personen und juristischen Personen als auch deren Vertretern.